Das Datenschutzgesetz birgt eine Fülle von Anforderungen und permanenten Neuerungen für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten und Informationen erheben, speichern und damit arbeiten. Dies gilt für Ihre Mitarbeiterdaten ebenso, wie für die Daten Ihrer Kunden und Lieferanten! Es bedeutet u.a. auch, dass Sie sich als Geschäftsführer bei datenschutzrechtlichen Störfällen in einer verschärften Haftung befinden und für Schadensersatzforderungen der Betroffenen aufkommen müssen, wenn eine unzulässige, unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ist.
Was ist bei der Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten zu beachten? Mit welchen Konsequenzen ist, unabhängig vom eigenen Verschulden, zu rechnen? Dies alles sind Fragen, die aufgrund der Umsetzung der Novellierung des Gesetzes täglich an Bedeutung gewinnen. Gemeinsam mit unseren Datenschutzexperten entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, damit Sie im Umgang mit personenbezogenen Daten keine böse Überraschung erleben.
Bei der Entscheidung für unsere Partner im Bereich Datenschutz haben die-personaler insbesondere auf folgende Kriterien geachtet: regionaler Bezug, Kostenbewusstsein, Referenzkunden in kleinen und mittelständischen Unternehmen und Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. Selbstverständlich verfügen unsere Partner über die erforderlichen Zertifikate und Qualifikationen und erfüllen unseren hohen Anspruch an Qualität und Dienstleistungsorientierung. In unserem bundesweiten Kompetenzverbund finden Sie den passenden Partner, der Ihren individuellen Fragen und Bedarfen im Bereich des Datenschutzes angemessen zu begegnen vermag.
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